Therapieangebot
Meine Schwerpunkte als Wahllogopädin liegen in der Diagnostik, Beratung, Prävention und Therapie von Erwachsenen und Kindern sowie deren Angehörigen bei folgenden Therapiebereichen:
- Sprach- und Sprechstörungen
(Aphasie, Dysarthrie, Sprachabbau bei demenziellen Erkrankungen,...)
- Schluck- und Mundfunktionsstörungen
(Dysphagie, Myofunktionelle Störungen, Facialisparese,...)
- Stimmstörungen
(organische, hypo- und hyperfunktionelle Dysphonie)
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.logopaedieaustria.at
www.logopaedie-ooe.at
Ablauf und Kosten
Ablauf: Überweisung/Kosten
Für eine logopädische Therapie benötigen Sie bitte eine Überweisung von ihrem Haus- bzw. Facharzt/ärztin. Darauf sollte folgendes vermerkt sein:
- Diagnose
- Anzahl/Dauer/Art der Therapieeinheit
(zB. 10x45 min. logopädische Therapie)
In dieser Zeitangabe sind direkte (Therapie) und indirekte (Vor- und Nachbereitungszeit) Leistungen enthalten. D.h.: Die Therapiedauer nimmt je nach Störungsbild zB. 45 Minuten in Anspruch, wobei hierfür ca. 40 Minuten für die Therapie an sich anfallen und die restliche Zeit als Vor- und Nachbereitung aufgewendet wird.
Bei einem Zuspätkommen, kann keine Verlängerung der Therapieeinheit stattfinden, da ansonsten die darauffolgenden Patienten/innen nicht zu ihrem vereinbarten Therapietermin behandelt werden können.
Ersttermin/Einzeltherapie 60 min. - € 98,00
Einzeltherapie 45 min. - € 74,00
Einzeltherapie 30 min. - € 49,00
Hausbesuchspauschale - € 38,00
(zzgl. amtliches Kilometergeld 0,50 € / km)
(Stand: Jänner 2025)
Als Wahllogopädin richte ich mich nach den aktuellen Tarifempfehlungen des Logopädie Verbandes für OÖ.
Mit Abschluss der Therapie oder nach der Hälfte der Sitzungen, erhalten Sie von mir die Honorarnote, welche Sie bitte gemeinsam mit der (teilweise) bewilligten Verordnung an Ihre Krankenkasse schicken. Die Rückerstattung ist von Ihrer jeweiligen Krankenkasse abhängig und liegt meist zwischen 60%-80%. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, kann der Rest des Honorars größtenteils hier übernommen werden.
Terminabsage
Ich bitte Sie höflichst die Therapiezeiten pünktlich einzuhalten, da ich mir ausschließlich für Sie, Ihren Angehörigen, Ihr Kind den fixierten Termin reserviere.
Sollten Sie daher einen Termin nicht einhalten können, ersuche ich Sie um rechtzeitige Terminabsage (24 Stunden vorher), wenn Sie eine Therapiestunde nicht wahrnehmen können. Andernfalls muss die Behandlungseinheit privat verrechnet werden - diese Kosten können nicht beim jeweiligen Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
Der Therapieplatz wird an andere Patienten/innen vergeben, falls zwei unentschuldigte Termine zu Stande kommen.